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	<title>Ratgeber Versicherungen</title>
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		<title>Gesetzliche und Private Krankenversicherung erstatten rezeptfreie Medikamente</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 14:53:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige private Krankenkassen erstatten ihren Versicherten auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente. Dies ist nicht neu. Jetzt sind aber auch einige gesetzliche Krankenversicherungen zur gleichen Praxis übergegangen. Allerdings benötigen die Kassenpatienten zur Erstattung der Kosten ein sogenanntes „grünes“ Rezept vom Arzt. Diese Bescheinigung stellt der Arzt für die Apotheke aus, um auf die Notwendigkeit der&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/gesetzliche-und-private-krankenversicherung-erstatten-rezeptfreie-medikamente/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige private Krankenkassen erstatten ihren Versicherten auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente. Dies ist nicht neu. Jetzt sind aber auch einige gesetzliche Krankenversicherungen zur gleichen Praxis übergegangen. </p>
<p>Allerdings benötigen die Kassenpatienten zur Erstattung der Kosten ein sogenanntes „grünes“ Rezept vom Arzt. Diese Bescheinigung stellt der Arzt für die Apotheke aus, um auf die Notwendigkeit der Einnahme des entsprechenden Arzneimittels zu verweisen. </p>
<p>Übliche Praxis ist es bisher gewesen, dass der Krankenversicherte dieses Medikament vollständig selbst zu bezahlen hatte. Für eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse muss der Patient neben dem Original des Rezeptes auch eine Quittung der Apotheke vorlegen. Allerdings sollten sich alle Versicherten vorher bei ihrer Kasse erkundigen, welche Medikamente tatsächlich finanziell übernommen werden und wie die Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung dann konkret abläuft. </p>
<p>Ein Gespräch mit der jeweiligen Krankenversicherung ist die neue Praxis auf jeden Fall wert. Die Aufnahme solcher zusätzlicher Leistungen der Krankenversicherungen ist als Neuregelung seit dem 1. Januar erlaubt. Zu beachten ist dabei, dass die Kosten nur für solche Medikamente übernommen werden können, die ein Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. Beispiele für Medikamente, die explizit von einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen ausgeschlossen werden, sind beispielsweise Haarwuchsmittel oder diverse „Appetitzügler“. </p>
<p>Andererseits können nun für eine ganze Reihe apothekenpflichtiger Medikamente aus dem Bereich der Homöopathie oder der Phytotherapie die Kassen die Kosten übernehmen. So bezahlt zum Beispiel die Techniker-Krankenkasse genannte Medikamente nach entsprechender Einreichung von „grünem“ Rezept und Quittung vollständig, allerdings nur bis zu einer Grenze von insgesamt maximal 100 Euro pro Jahr. </p>
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		<title>Private Krankenzusatzversicherung: Welche lohnen sich wirklich?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 15:56:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer weiter zurück geschraubt, was die Tendenz zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung fördert. Das Angebot reicht dabei von einer Zusatzversicherung zur Begleichung der gestiegenen Zahnarztkosten, über die Brillenversicherung – schließlich gibt es hier für Kassenpatienten praktisch überhaupt keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Versicherung – bis hin zur Auslandskrankenversicherung.&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenzusatzversicherung-welche-lohnen-sich-wirklich/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer weiter zurück geschraubt, was die Tendenz zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung fördert. </p>
<p>Das Angebot reicht dabei von einer Zusatzversicherung zur Begleichung der gestiegenen Zahnarztkosten, über die Brillenversicherung – schließlich gibt es hier für Kassenpatienten praktisch überhaupt keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Versicherung – bis hin zur Auslandskrankenversicherung. Und hier sind wir auch gleich bei einer privaten Krankenzusatzversicherung, die sich lohnt, zumindest für diejenigen Versicherten, die mindesten einmal im Jahr eine längere Auslandsreise unternehmen. </p>
<p>Sprang bisher noch in den EU-Ländern und in einigen weiteren Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, unter bestimmten Bedingungen der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ein, so soll sich dies jetzt ändern. Bisher boten einige gesetzliche Krankenversicherungen kostenlose Auslandsreiseversicherungen an, die sogar weltweit gelten sollten. Dagegen votiert aber das Bundesversicherungsamt und bekommt nun auch Zustimmung vom Bundesgesundheitsministerium. </p>
<p>Solche Zusatzversicherungen dürften die gesetzlichen Krankenversicherungen insbesondere für Länder, mit denen keine bilaterale Vereinbarung besteht, künftig nicht mehr anbieten. Für das Angebot solcher Leistungen gibt es nämlich gar keine gesetzliche Grundlage. Außerdem war es auch bisher schon der Fall, dass einige Leistungen im Ausland vom Patienten selbst getragen werden mussten. </p>
<p>Spätestens im kommenden Jahr werden also alle Urlauber, die eine Auslandsreise planen, sich um einen speziellen Schutz durch eine private Krankenzusatzversicherung bemühen müssen.</p>
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		<title>Gibt es bald einen „Beipackzettel“ zur Riester-Rente und zur Rürup-Rente?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 15:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Private Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Sowohl für die Riester-Rente als auch für die Rürup-Rente wird derzeit die Erstellung einer allgemeingültigen Richtlinie von politischer Seite diskutiert. So wie dies bereits bei vielen Bankprodukten üblich ist, soll es auch für die private Altersvorsorge entsprechende Verbraucherinformationen geben. Darin sollen sowohl Vor- als auch Nachteile der einzelnen Produkte erklärt werden. Denn wer durchschaut eigentlich&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/gibt-es-bald-einen-beipackzettel-zur-riester-rente-und-zur-ruerup-rente/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl für die Riester-Rente als auch für die Rürup-Rente wird derzeit die Erstellung einer allgemeingültigen Richtlinie von politischer Seite diskutiert. So wie dies bereits bei vielen Bankprodukten üblich ist, soll es auch für die private Altersvorsorge entsprechende Verbraucherinformationen geben. Darin sollen sowohl Vor- als auch Nachteile der einzelnen Produkte erklärt werden. </p>
<p>Denn wer durchschaut eigentlich noch die vielen Angebote vom sogenannten „Wohn-Riester“ angefangen bis hin zu Bank- oder Fondssparplänen? Das Finanzministerium beauftragte das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) mit der Erstellung eines sogenannten „Beipackzettels“ für die Produkte der Altersvorsorge. Das IFF präsentierte kürzlich die Ergebnisse des Auftrags. Ab 2014 ist der Einsatz von Informationsblättern zu den einzelnen Privatrenten-Produkten geplant. </p>
<p>Verbraucherschützer kritisieren die Vorschläge des IFF allerdings als intransparent. In den vorliegenden Beispielrechnungen wird meist vom Eintritt in das gesetzliche Rentenalter ausgegangen. Die Praxis zeigt aber, dass mehr als die Hälfte der Menschen derzeit immer noch deutlich früher in den Ruhestand gehen oder gehen müssen, da für ältere Arbeitnehmer einfach kein Angebot auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. So erscheinen die Produkte oft günstiger als sie es im realen Fall eigentlich sind. Verbraucherschutzorganisationen fordern deshalb eine Überarbeitung des Informationsmaterials und den Zuschnitt auf die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes.</p>
<p>Im Zusammenhang mit der Rürup-Rente sorgte kürzlich ein Gerichtsurteil für Schlagzeilen. Wurde die Rürup-Rente bisher unter anderem mit dem Vorteil der Pfändungssicherheit beworben, so relativiert sich dies jetzt mit besagtem Urteil. Danach hat der verfassungsrechtliche Gläubigerschutz Vorrang vor dem vertraglichen Abtretungs- und Übertragungsverbot. Die Rürup-Rente richtet sich ja in erster Linie an Freiberufler und Selbständige, die nicht in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge kommen können. Machen diese nun Schulden, kann das über die Rürup-Rente angesparte Vermögen komplett gepfändet werden und steht damit im Alter nicht mehr zur Verfügung. </p>
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		</item>
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		<title>Private Krankenversicherung: Wechsel in gesetzliche Kasse möglich?</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-wechsel-in-gesetzliche-kasse-moeglich/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 11:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Tatsächlich gibt es Möglichkeiten für den Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung. Viele Kunden der privaten Kassen erlebten zu Jahresbeginn eine böse Überraschung. Ihre Privatversicherung erhöhte erst einmal kräftig den Beitrag. Erhöhungen von bis zu 40 Prozent brachten so manchen Freiberufler oder Rentner mit mittlerem Einkommen zur Überlegung, ob es denn nicht&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-wechsel-in-gesetzliche-kasse-moeglich/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tatsächlich gibt es Möglichkeiten für den Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung. </p>
<p>Viele Kunden der privaten Kassen erlebten zu Jahresbeginn eine böse Überraschung. Ihre Privatversicherung erhöhte erst einmal kräftig den Beitrag. Erhöhungen von bis zu 40 Prozent brachten so manchen Freiberufler oder Rentner mit mittlerem Einkommen zur Überlegung, ob es denn nicht eine Möglichkeit gäbe, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. </p>
<p>Beispielsweise berichtete der Chef der AOK Rheinland/Hamburg dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“, dass sich derzeit Anrufe häufen, die entsprechende Anfragen stellen. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber den Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen. </p>
<p>Eine Möglichkeit bietet die Arbeitslosigkeit. Arbeitslose müssen sich aber beeilen. Denn nur solange sie ALG I beziehen, ist der Wechsel möglich. Hartz IV-Empfänger dürfen die private Krankenversicherung dagegen nicht verlassen. Möglich ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung auch Angestellten und Selbständigen bis zu einem Alter von 55 Jahren, deren Einkommen unter der Grenze der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850 Euro pro Jahr liegt. Außerdem dürfen auch Studenten unter 30 Jahren sowie Berufsanfänger wechseln, deren Verdienst unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. </p>
<p>Sollte ein Arbeitnehmer mit seinem Gehalt über vorgenannter Grenze liegen, gibt es für trotzdem eine Chance. Allerdings muss sein Arbeitgeber dann „mitspielen“. So könnte der privatversicherte Arbeitnehmer zum Beispiel zeitweise seine Arbeitsstundenzahl pro Monat verringern lassen und damit unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen. Nach dem Wechsel in die gesetzliche Kasse könnte er sich die Stundenzahl dann wieder „heraufsetzen“ lassen. Auch können Freiberufler unter 55 Jahre ihre Tätigkeit aufgeben und in ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer wechseln verbunden mit dem Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung. Gehen sie später wieder einer selbständigen Tätigkeit nach, können sie in der gesetzlichen Kasse verbleiben.  </p>
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		<title>Die Autoversicherung zahlt nicht beim Folgeschaden für den ersten Fall erneut</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/die-autoversicherung-zahlt-nicht-beim-folgeschaden-fur-den-ersten-fall-erneut/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 13:13:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird der Erstschaden an einem Fahrzeug nicht repariert, kann die Autoversicherung die Zahlung bei einem Folgeschaden einschränken. Ein solches Urteil wurde durch das Amtsgericht München kürzlich gefällt. Im konkreten Fall war das Auto eines Versicherten bei einem schweren Hagelschauer im Jahr 2008 beschädigt worden. Ein zur Beurteilung herangezogener Gutachter bewertete den Schaden damals auf rund&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/die-autoversicherung-zahlt-nicht-beim-folgeschaden-fur-den-ersten-fall-erneut/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird der Erstschaden an einem Fahrzeug nicht repariert, kann die Autoversicherung die Zahlung bei einem Folgeschaden einschränken. Ein solches Urteil wurde durch das Amtsgericht München kürzlich gefällt. </p>
<p>Im konkreten Fall war das Auto eines Versicherten bei einem schweren Hagelschauer im Jahr 2008 beschädigt worden. Ein zur Beurteilung herangezogener Gutachter bewertete den Schaden damals auf rund 2400 Euro. Die Versicherung zahlte die Summe dem Fahrzeughalter aus. Doch dieser schaffte seinen Wagen nicht etwa umgehend in die nächste Kfz-Werkstatt sondern behielt das Geld für sich. </p>
<p>Nachdem das Auto erneut bei einem Hagel beschädigt wurde, wandte sich der Besitzer des Autos an einen anderen Gutachter. Dieser schätzte den Gesamtschaden auf reichlich 2600 Euro ein, nicht wissend, dass der Wagen bereits „vorgeschädigt“ war. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Da der Kfz-Besitzer die Beseitigung des ersten Schadens nicht nachweisen konnte, musste die Versicherungsgesellschaft davon ausgehen, dass sie für den gleichen Schaden ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden sollte. Die Autoversicherer zogen die Zahlung der ersten Summe und den Selbstbehalt von der ermittelten Summe des zweiten Gutachtens ab und zahlten dem Versicherten nur einen Differenzbetrag von 66 Euro aus. </p>
<p>Der Fahrzeughalter zog daraufhin vor Gericht und wollte die gesamte Schadenssumme laut zweitem Gutachten einklagen. Die Richter gaben aber der Versicherungsgesellschaft Recht. Nach Ansicht des Gerichts müssten nur die Kosten durch die Versicherung übernommen werden, die notwendig seien, um das Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem zweiten Hagelschaden zu versetzen. Da der zweite Gutachter nichts von dem Vorschaden wusste, sei dieses zweite Gutachten zu vernachlässigen. Die angebotene Versicherungssumme von 66 Euro sei demnach angemessen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zahlt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Entfernung von Brustimplantaten?</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/zahlt-die-gesetzliche-oder-private-krankenversicherung-die-entfernung-von-brustimplantaten/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Streit erhitzt derzeit die Gemüter: Müssen die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Entfernung von lebensgefährlichen Brustimplantaten übernehmen? Der Skandal weitet sich immer mehr aus. Die gefährlichen Implantate der französischen Firma PIP wurden auch in deutschen Kliniken eingesetzt. Mediziner empfehlen allen Frauen, die mit industriellem Silikon gefüllten Kissen möglichst umgehend entfernen zu&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/zahlt-die-gesetzliche-oder-private-krankenversicherung-die-entfernung-von-brustimplantaten/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Streit erhitzt derzeit die Gemüter: Müssen die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Entfernung von lebensgefährlichen Brustimplantaten übernehmen? </p>
<p>Der Skandal weitet sich immer mehr aus. Die gefährlichen Implantate der französischen Firma PIP wurden auch in deutschen Kliniken eingesetzt. Mediziner empfehlen allen Frauen, die mit industriellem Silikon gefüllten Kissen möglichst umgehend entfernen zu lassen, da die austretenden Stoffe krebserregend sein können. Insgesamt dürften die Kosten für die operativen Eingriffe in die Millionen gehen, da in Europa etwa 500.000 Frauen betroffen sind. </p>
<p>Einige gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland haben schon angekündigt, dass sie entsprechende Kosten nicht übernehmen werden. Nun schließen sich auch die ersten Privatkassen dieser Aussage an. Offensichtlich werden die Patientinnen die Kosten von meist mehreren tausend Euro allein begleichen müssen. Wegen des hohen gesundheitlichen Risikos der Implantate hat sich jetzt allerdings das Bundesgesundheitsministerium in die Debatte eingeschaltet. </p>
<p>Nach Meinung des Ministeriums sollten die Kassen wenigstens die Kosten für die Entfernung der schädlichen Produkte übernehmen. Aber selbst wenn die Kosten der Entfernung durch die Krankenversicherung getragen werden, ist der eventuelle Einsatz neuer Implantate immer noch durch die Betroffene selbst zu finanzieren.</p>
<p>Ganz anders sieht es dagegen bei Untersuchungen zur Vorsorge aus. So übernehmen die Krankenversicherungen immer häufiger Kosten für Vorsorgeuntersuchungen. Denn früh erkannte Krankheiten verursachen in der Behandlung meist deutlich weniger Kosten als spätere Nachsorgebehandlungen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Diagnose des Darmkrebses. In einer Vorsorgeuntersuchung früh festgestellte Vorstufen der Krebserkrankung lassen sich heute bereits sehr gut behandeln mit hoher Erfolgsrate bei der Heilung. Es entstehen damit für die Krankenkassen insgesamt deutlich geringere Kosten als bei Ausbruch der Krankheit.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Krankenversicherung: Für wen lohnt sich der Abschluss?</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-fur-wen-lohnt-sich-der-abschluss/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 15:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, in eine private Kasse zu wechseln, sollte sich zunächst genau überlegen, ob er einen für ihn berechneten Beitrag auch tatsächlich längerfristig bezahlen kann. Für den festen Beitrag bekommen die Kunden der privaten&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-fur-wen-lohnt-sich-der-abschluss/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, in eine private Kasse zu wechseln, sollte sich zunächst genau überlegen, ob er einen für ihn berechneten Beitrag auch tatsächlich längerfristig bezahlen kann. </p>
<p>Für den festen Beitrag bekommen die Kunden der privaten Versicherungen zwar in der Regel einen höheren Leistungsumfang gegenüber den „normalen Kassenpatienten“ geboten, allerdings müssen sie diese Leistungen eben bezahlen können. Bei finanziellen Engpässen, wie sie beispielsweise bei der Kündigung von Arbeitnehmern oder familiären Problemen (Scheidung, Wegfall eines zweiten „Verdieners“ in der Partnerschaft) entstehen können, müssen trotzdem die Beiträge zur privaten Kasse in der vorausbestimmten Höhe gezahlt werden. </p>
<p>Selbständige haben unter Umständen gar keine andere Wahl, als sich privat zu versichern. Gibt es also einige Berufsgruppen, die vor nicht vorhersehbaren Risiken in finanzieller Hinsicht stehen, so gilt dies beispielsweise für Beamte nicht. Diese sind weitestgehend unkündbar und verfügen über ein gesichertes und regelmäßiges Einkommen. Sie können damit auch längerfristig ihre Einnahmen- und Ausgabensituation planen. </p>
<p>Nachdem der persönliche finanzielle Hintergrund geprüft ist, muss sich der Antragsteller allerdings noch der Tatsache einer Gesundheitsprüfung beim Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Kasse stellen. Zwar reichen bei einigen Kassen Selbstaussagen, doch sollte man keinesfalls eventuell vorliegende chronische Erkrankungen verschweigen. Bei leichten Vorerkrankungen werden Antragsteller von den privaten Krankenversicherungen meist mit einem höheren Monatsbeitrag aufgenommen, bei schweren Erkrankungen dagegen oft überhaupt nicht. </p>
<p>Der Monatsbeitrag ist grundsätzlich von verschiedenen Faktoren abhängig und differiert von Kasse zu Kasse. Fast jede private Krankenversicherung wird bei der Neuaufnahme eines Mitgliedes das Eintrittsalter, den allgemeinen Gesundheitszustand und das Geschlecht bei der Beitragsbemessung berücksichtigen. Letzter Punkt ist dabei sehr umstritten und soll nach Umsetzung europäischen Rechts künftig nicht mehr zu Beitragsunterschieden zwischen Männern und Frauen führen (bisher müssen Frauen oft höhere Monatsbeiträge zahlen als Männer). </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Krankenversicherung: Mitversicherung Adoptivkinder und Kündigung</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-mitversicherung-adoptivkinder-und-kuendigung/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 11:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Während leibliche Kinder bei den privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung in die Kasse der Eltern aufgenommen werden, sieht das bei Adoptivkindern ganz anders aus. Zwar sind auch in diesem Fall die Privatkassen verpflichtet, die Kinder aufzunehmen, allerdings müssen dafür durch die Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Als erste Voraussetzung gilt, dass ein Adoptivkind minderjährig sein&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenversicherung-mitversicherung-adoptivkinder-und-kuendigung/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während leibliche Kinder bei den privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung in die Kasse der Eltern aufgenommen werden, sieht das bei Adoptivkindern ganz anders aus. </p>
<p>Zwar sind auch in diesem Fall die Privatkassen verpflichtet, die Kinder aufzunehmen, allerdings müssen dafür durch die Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Als erste Voraussetzung gilt, dass ein Adoptivkind minderjährig sein muss. Außerdem ist die Kasse unmittelbar nach der Adoption zu informieren. Die Anmeldung des Kindes bei der privaten Krankenversicherung der Eltern muss innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Adoption vorgenommen werden. </p>
<p>Ein wichtiger Umstand besteht in der Tatsache, dass der Tarif für das Adoptivkind nicht über den gewählten Leistungen der Eltern liegen darf. Andernfalls erlischt die Pflicht zur Aufnahme des Kindes durch die Kasse. Die privaten Krankenversicherungen sind außerdem berechtigt, bei einem Adoptivkind einen Zuschlag auf den gewählten Tarif zu fordern. Während dies bei eigenen Kindern nicht gestattet ist, können die Kassen bei Adoptivkindern Aufschläge von bis zu 100 Prozent auf den sonst üblichen Beitrag verlangen. Eltern sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Adoption bei ihrer privaten Krankenkasse über den dann zu zahlenden Beitrag informieren.</p>
<p>Ein weiterer wenig bekannter Fall im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Beitragszahler und privater Krankenkasse ist die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung durch die Versicherung. Prinzipiell darf eine private Krankenversicherung seit einiger Zeit ihren Kunden nicht mehr kündigen, da diese nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren können. Dies wurde vom Gesetzgeber erzwungen, um Patienten, die ihren Beitrag nicht mehr aufbringen können, nicht gänzlich ohne Krankenversicherungsschutz dastehen zu lassen. </p>
<p>Allerdings hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden, dass Privatversicherten doch gekündigt werden darf. Ausnahmen vom Kündigungsschutz waren im konkreten Fall schwere Vertragsverletzungen (falsche Abrechnung angeblich verschriebener Medikamente) und ein tätlicher Angriff eines Versicherten auf den Außendienstmitarbeiter seiner Krankenversicherung. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sparer verschenken Zulagen bei der Riester Rente</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/sparer-verschenken-zulagen-bei-der-riester-rente/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:10:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Private Altersvorsorge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-versicherungen.net/?p=489</guid>
		<description><![CDATA[Millionen Deutsche vertrauen der Riester Rente, aber sie verschenken gleichzeitig einen Teil oder die gesamten staatlichen Zulagen, weil sie die Förderkriterien nicht erfüllen oder die Zulage schlicht und einfach nicht beantragen. Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hatte kürzlich eine Anfrage gestellt und eine entsprechende Auskunft durch das Bundesfinanzministerium erhalten. Viele Riester-Sparer bekommen gegenwärtig nicht die volle&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/sparer-verschenken-zulagen-bei-der-riester-rente/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Millionen Deutsche vertrauen der Riester Rente, aber sie verschenken gleichzeitig einen Teil oder die gesamten staatlichen Zulagen, weil sie die Förderkriterien nicht erfüllen oder die Zulage schlicht und einfach nicht beantragen. </p>
<p>Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hatte kürzlich eine Anfrage gestellt und eine entsprechende Auskunft durch das Bundesfinanzministerium erhalten. Viele Riester-Sparer bekommen gegenwärtig nicht die volle staatliche Zulage. 2008 erhielten von den reichlich neun Millionen Sparern mit einem abgeschlossenen Vertrag zur Riester Rente lediglich knapp 62% die volle staatliche Zulage. Im Jahr 2009 wurden dann zwar fast 10 Millionen Riester Verträge gezählt, die die Voraussetzungen zur staatlichen Zulage erfüllten, allerdings erhielten von diesen Berechtigten nur noch etwa 58% die volle Grundzulage. Die Situation änderte sich auch 2010 nicht. </p>
<p>Zwar steigen die Verträge zur Riester Rente stetig an und damit auch die Anzahl der Personen, die eigentlich in den Genuss der staatlichen Förderung kommen könnten, der Anteil derjenigen, die aber nur einen Teil der Zulagen oder gar keine erhalten, liegt nach wie vor bei über 40 Prozent. Viele Sparer vergessen einfach, die staatliche Förderung zu beantragen. </p>
<p>Ein anderer Grund für die ungenutzten Fördersummen liegt in der Tatsache, dass Privatvorsorger nicht genügend Geld in ihren Riester Vertrag einzahlen. Die Riester Rente selbst steht allerdings bei einigen Wirtschaftsforschern auch nicht gerade in einem positiven Licht. </p>
<p>So stellten die Friedrich-Ebert-Stiftung und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine schlechte Note aus. &#8220;Riester-Sparer werden in vielen Fällen nur so viel Rendite erzielen, als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt&#8221;, zitiert der Spiegel eine DIW-Wissenschaftlerin. Nach einer Beispielrechnung der DIW-Analyse muss eine heute 35-jährige Frau mit 2 Kindern und einem gerade abgeschlossenen Vertrag zur Riester Rente stolze 85 Jahre alt werden, um eine Rendite von mageren 2,5% auf ihr eingezahltes Kapital zu erhalten. </p>
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		<title>Autoversicherung: Nachrüstungen melden nicht vergessen!</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 15:01:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird nachträglich Zubehör in das Auto eingebaut, sollte der Fahrzeughalter dies unbedingt seiner Autoversicherung melden. Nicht jeder Käufer ist mit der Ausstattung seines neu erworbenen Kraftfahrzeuges zufrieden. Tuner und Bastler werden schnell aktiv. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute weist in diesem Zusammenhang aktuell darauf hin, dass jeder Autobesitzer eventuell nachträglich eingebaute Teile seiner Versicherungsgesellschaft melden&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/autoversicherung-nachruestungen-melden-nicht-vergessen/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird nachträglich Zubehör in das Auto eingebaut, sollte der Fahrzeughalter dies unbedingt seiner Autoversicherung melden.</p>
<p>Nicht jeder Käufer ist mit der Ausstattung seines neu erworbenen Kraftfahrzeuges zufrieden. Tuner und Bastler werden schnell aktiv. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute weist in diesem Zusammenhang aktuell darauf hin, dass jeder Autobesitzer eventuell nachträglich eingebaute Teile seiner Versicherungsgesellschaft melden sollte. Geschieht dies nicht, kann der Fahrzeughalter im Schadensfall auch nicht mit der vollen Versicherungsleistung für sein Auto rechnen.</p>
<p>Werden die nachgerüsteten Teile beispielsweise bei einem Brand beschädigt oder aus dem Kraftfahrzeug entwendet, wird der Versicherer höchstens einen geringen Teil des Schadens am Zubehör übernehmen. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jedes Zubehörteil ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert ist. Bei einzelnen Einbauten wird die Versicherung meist kulant sein, ist aber ein richtiger „Tuner“ am Werk, so muss dieser schon mit einer Beitragserhöhung für seine aktuellen Autoversicherungen rechnen. Wie hoch die Beitragserhöhung bei der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ausfallen wird, hängt sowohl von der Versicherungsgesellschaft als auch von den speziell erfolgten Einbauten ab.</p>
<p>In diesem Zusammenhang sei auch auf das heute gebräuchliche Navigationsgerät hingewiesen. Denn was früher für die Diebe das Autoradio war, ist heute das „Navi“. Ob die Autoversicherung für den Verlust des Navigationsgerätes aufkommt, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Jeder Versicherte ist in dieser Beziehung gut beraten, wenn er sich seine aktuellen Vertragsbedingungen genau durchliest. Bei der Kaskoversicherung ist zwar der Diebstahl integriert, jedoch im Fall des Navigationssystems meist nur dann, wenn dieses zur Serienausstattung des Autos gehört. Allerdings wird auch in diesem Fall meist nur der Zeitwert des gestohlenen Gerätes bezahlt. Bei mobilen Navigationsgeräten kommen Versicherer nur in seltenen Fällen für einen Diebstahl auf.</p>
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