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	<title>Ratgeber Versicherungen</title>
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		<title>Die Beiträge der privaten Krankenversicherung stiegen offenbar stärker als erwartet</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 08:24:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Monaten wurde an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass die Beiträge bei einigen privaten Krankenversicherungen deutlich ansteigen werden. Dies ist zu Beginn des Jahres auch tatsächlich eingetreten. Experten gingen im vergangenen Jahr davon aus, dass die Beiträge vieler privater Kassen um durchschnittlich 4 bis 7 Prozent steigen würden. Dies hatten zuletzt auch&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/die-beitraege-der-privaten-krankenversicherung-stiegen-offenbar-staerker-als-erwartet/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten wurde an dieser Stelle bereits davon berichtet, dass die Beiträge bei einigen privaten Krankenversicherungen deutlich ansteigen werden. Dies ist zu Beginn des Jahres auch tatsächlich eingetreten. </p>
<p>Experten gingen im vergangenen Jahr davon aus, dass die Beiträge vieler privater Kassen um durchschnittlich 4 bis 7 Prozent steigen würden. Dies hatten zuletzt auch die Krankenversicherer selbst so gesehen. Verbraucherzentralen haben jedoch nach eigenen Untersuchungen herausgefunden, dass der Anstieg tatsächlich deutlich höher ausfällt, als dies bisher angenommen wurde. In der Spitze wurde eine Beitragserhöhung von sage und schreibe 60 Prozent registriert. Steigerungen jenseits der 40%-Marke waren ebenfalls keine Seltenheit. Und der Durchschnitt der Beitragserhöhungen lag bei über 20 Prozent, wie die Verbraucherschützer ermittelten. </p>
<p>In einem konkret untersuchten Fall muss ein achtundfünfzigjähriger Privatversicherter statt des bisherigen monatlichen Beitrags von 313 Euro nun stattliche 454 Euro zahlen. Aber dies ist kein Sonderfall. Bei den Untersuchungen stießen die Experten auf den Fall eines Fünfzigjährigen, der in diesem Jahr eine Beitragserhöhung auf 1015 Euro zugestellt bekam von einem Ausgangswert von 842 Euro im vergangenen Jahr. Doch damit nicht genug. Der genannte Privatpatient muss noch zusätzliche Kosten von etwa 650 Euro für Medikamente auf eigene Rechnung begleichen. </p>
<p>Besonders deutliche Beitragserhöhungen mussten die Versicherten der Privatkassen Central und Gothaer ertragen. Von den 144 vom Verbraucherzentrale Bundesverband ermittelten Fällen krasser Erhöhungen entfielen 90 auf die beiden Versicherungen. Nicht zuletzt wegen dieser Praktiken stellen jetzt immer mehr verantwortliche Politiker das System der privaten Krankenversicherungen in Frage. Wurde das Thema früher bevorzugt von der Opposition aufgegriffen, finden sich in jüngster Zeit auch immer mehr Kritiker im Lager der Regierungskoalition. </p>
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		<title>Private Pflegezusatzversicherung: Nur wenige Deutsche haben eine</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz der nun beschlossenen Reform der Pflegeversicherung – oder vielleicht gerade deshalb – sollte niemand auf eine private Pflegezusatzversicherung verzichten. Lange wurde über sie diskutiert, nun endlich wurde sie vom Kabinett verabschiedet: die sogenannte Pflegereform. Worum geht es aber konkret? Ein Fakt, den jeder ab dem 01.01.2013 spüren wird, ist die Beitragserhöhung. Ab kommendem Jahr&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-pflegezusatzversicherung-nur-wenige-deutsche-haben-eine/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz der nun beschlossenen Reform der Pflegeversicherung – oder vielleicht gerade deshalb – sollte niemand auf eine private Pflegezusatzversicherung verzichten. </p>
<p>Lange wurde über sie diskutiert, nun endlich wurde sie vom Kabinett verabschiedet: die sogenannte Pflegereform. Worum geht es aber konkret? Ein Fakt, den jeder ab dem 01.01.2013 spüren wird, ist die Beitragserhöhung. Ab kommendem Jahr wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95% auf 2,05% vom monatlichen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers steigen. Dieser Beitragssatz gilt allerdings nicht für ‚Kinderlose‘. Sie müssen dann 2,3% ihres Bruttomonatslohnes als Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Die Pflegekassen rechnen deshalb mit Mehreinnahmen von etwa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Großteil des Geldes soll für eine Verbesserung der Leistungen der Pflegekasse genutzt werden. </p>
<p>Der Schwerpunkt für den zusätzlichen Einsatz der Mittel liegt dabei auf der Betreuung von Demenzkranken, deren Anzahl in den kommenden Jahren voraussichtlich durch eine weiter steigende Lebenserwartung zunehmen wird. So soll der Pflegesatz bei einer Betreuung Demenzkranker von derzeit 100 Euro monatlich auf 220 Euro steigen und bei besonderem Bedarf von gegenwärtig 200 Euro auf dann 320 Euro. Neu soll auch der Abrechnungsmodus sein. Statt der Abrechnung von Einzelleistungen wird es dann ein Zeitvolumen für eine gewisse Anzahl von Tätigkeiten geben. </p>
<p>Ein Punkt, der schon jetzt auf heftige Kritik stößt, ebenso wie der Umstand, dass nach wie vor der Begriff der Pflegebedürftigkeit nicht neu definiert wurde. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag bestätigt werden. Also „alles in Butter“ für das Alter? Keinesfalls. Die Experten des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics verweisen darauf, dass die geringe Bereitschaft der Deutschen zur privaten Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung fatale Folgen haben wird. Bisher haben nur 8% eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Die Leistungen aus der gegenwärtigen Reform werden aber allein die Probleme der Zukunft nicht lösen können.</p>
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		<title>Gesetzliche Krankenkasse: Keine Zahlung für Schönheitsoperationen und Potenzmittel</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 09:19:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nicht die Brustvergrößerungen als Schönheits-OP. Das betrifft auch die Operationen bei Transsexuellen. So entschied zumindest kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg zugunsten einer Krankenkasse. Konkret hatte eine Frau geklagt, die sich als im Körper eines Mannes geboren bezeichnete. Sie hatte sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Durch die Einnahme von Hormonpräparaten waren&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/gesetzliche-krankenkasse-keine-zahlung-fur-schonheitsoperationen-und-potenzmittel/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nicht die Brustvergrößerungen als Schönheits-OP. Das betrifft auch die Operationen bei Transsexuellen. So entschied zumindest kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg zugunsten einer Krankenkasse. Konkret hatte eine Frau geklagt, die sich als im Körper eines Mannes geboren bezeichnete. Sie hatte sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Durch die Einnahme von Hormonpräparaten waren ihr bereits Brüste gewachsen. Sie fühlte sich damit allerdings noch nicht als Frau und verlangte von ihrer Krankenkasse die Zahlung für einen notwendigen Eingriff zur Brustvergrößerung. Die Kasse weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass es sich hierbei nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff der Geschlechtsumwandlung handele. Die Richter folgten der Argumentation der Krankenversicherung. Eine Operation an einem prinzipiell gesunden Körper würde keine medizinisch notwendige Behandlung darstellen. Dies gelte bei Transsexuellen gleichermaßen wie bei einer genetisch geborenen Frau. Die gesetzliche Krankenkasse müsse keine Zahlung für eine Operation leisten, die den Anspruch auf ein ideales Schönheitsbild erfüllen soll.</p>
<p>Ebenfalls zu Gunsten der Krankenkasse entschieden die Richter in einem verhandelten Fall, bei dem die Zahlung für ein Potenzmittel verweigert wurde. Grundsätzlich müssen die Krankenversicherungen nicht für Medikamente aufkommen, die die Lebensqualität eines Versicherten erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Haarwuchsmittel, Medikamente, um sich das Rauchen abzugewöhnen, oder eben auch Potenzmittel. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte bei letzterem Medikament auch gegen einen Behinderten entschieden. Dieser sah sich diskriminiert und berief sich auf ein UN-Abkommen. Die Richter folgten der Auffassung des Mannes nicht. Er muss das benötigte Medikament weiterhin selbst zahlen.</p>
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		<item>
		<title>Autoversicherung: Versicherter muss Schadensregulierung akzeptieren</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/autoversicherung-versicherter-muss-schadensregulierung-akzeptieren/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 13:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Meist ist der Versicherte froh, wenn seine Autoversicherung im Schadensfall einspringt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Regulierung eines Schadens im Nachhinein allerdings für so manchen Autofahrer als finanzieller Nachteil erweisen. Denn schließlich erhöhen die Versicherungsgesellschaften nach der Schadensregulierung oft den Beitrag. Wer bereits auf einer hohen Rabattstufe angekommen ist, verliert damit seinen Bonus. Ärgerlich&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/autoversicherung-versicherter-muss-schadensregulierung-akzeptieren/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meist ist der Versicherte froh, wenn seine Autoversicherung im Schadensfall einspringt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Regulierung eines Schadens im Nachhinein allerdings für so manchen Autofahrer als finanzieller Nachteil erweisen. Denn schließlich erhöhen die Versicherungsgesellschaften nach der Schadensregulierung oft den Beitrag. </p>
<p>Wer bereits auf einer hohen Rabattstufe angekommen ist, verliert damit seinen Bonus. Ärgerlich ist dies besonders dann, wenn sich herausstellt, dass der Betroffene an einem Unfall möglicherweise gar nicht Schuld war. </p>
<p>Vor dem Amtsgericht Wiesbaden wurde kürzlich ein solcher Fall verhandelt. Konkret ging es um einen Kraftfahrer, der nach eigener Ansicht schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde. Seine Autoversicherung regelte den Schaden jedoch. Der verursachte „Blechschaden“ am anderen Fahrzeug belief sich auf 1.500 Euro. Deshalb sollte der Mann nun von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensrabatt zurückgestuft werden. </p>
<p>Der Autofahrer klagte dagegen. Die Richter urteilten aber zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft. Der Fahrzeughalter müsse die Schadensregulierung dulden, da es im Ermessen der Versicherung liege, ob sie den Schaden regeln wolle oder einen Gerichtsprozess anstrebe, bei dem der Ausgang ungewiss sei. Einen Ausnahmefall sahen die Richter jedoch: Die Forderung der Gegenseite wäre eindeutig unbegründet. </p>
<p>Ganz schlechte Karte haben Versicherte in einem völlig anders liegenden Fall. Sie verlieren den Schutz durch ihre Autoversicherung, wenn sie nach einem Unfall Fahrerflucht begehen. Dies gilt auch bei sogenannten Bagatellschäden. In einem vor dem Landesgericht Saarbrücken verhandelten Fall ging es darum, dass ein Autofahrer beim Einparken gegen ein anderes Auto gestoßen war, sich aber sofort danach vom Unfallort entfernte. Hier zahlte zwar die Haftpflichtversicherung der Unfallverursachers, forderte den Betrag aber vom Versicherten zurück. Der Fahrer habe die Warte- und Aufklärungspflicht verletzt, urteilte das Gericht und gab der Versicherungsgesellschaft recht.</p>
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		<title>Autoversicherung: Informationen zur Versicherungssteuer und Hinweis zur Kaskoversicherung</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/autoversicherung-informationen-zur-versicherungssteuer-und-hinweis-zur-kaskoversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 13:46:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt als Pflicht, wenn man ein Fahrzeug anmelden möchte. Hier gab es in den letzten Monaten erhebliche Turbulenzen nach Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums zur Neuregelung der Versicherungssteuer. Nun ist es aber amtlich: Es gibt keine neue Regelung der Versicherungssteuer. Weshalb gab es die Bestrebungen zur Neuregelung? Generell spielt der Selbstbehalt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/autoversicherung-informationen-zur-versicherungssteuer-und-hinweis-zur-kaskoversicherung/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt als Pflicht, wenn man ein Fahrzeug anmelden möchte. Hier gab es in den letzten Monaten erhebliche Turbulenzen nach Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums zur Neuregelung der Versicherungssteuer. Nun ist es aber amtlich: Es gibt keine neue Regelung der Versicherungssteuer. </p>
<p>Weshalb gab es die Bestrebungen zur Neuregelung? Generell spielt der Selbstbehalt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Vor allem in Firmen, die mit einer großen Anzahl von Kraftfahrzeugen ihre Umsätze erwirtschaften, spielt die Eigenbeteiligung der Versicherten eine wesentliche Rolle. Mit einem vereinbarten Selbstbehalt wird zum einen der Versicherungsbeitrag für die Fahrzeughalter günstiger und zum anderen fahren mit Sicherheit die Kunden, die die Fahrzeuge nutzen, durch die Eigenbeteiligung vorsichtiger. </p>
<p>Vor wenigen Monaten hatte das Bundesfinanzministerium eine Änderung der bisherigen Steuerpraxis angekündigt, gegen die nicht nur die Halter der großen Fahrzeugparks sondern auch die Versicherungsgesellschaften Sturm liefen. Danach sollte die Ersparnis bei den Prämien zur Haftpflichtversicherung durch den Selbstbehalt der Versicherungssteuer unterworfen werden. Besteuert werden sollte damit eigentlich eine fiktive Prämie der Haftpflichtversicherung, die sich aus dem gezahlten Beitrag und der Einsparung durch den Selbstbehalt ergeben würde. Nach Informationen der „Financial Times Deutschland“ führte eine ganze Reihe von Stellungnahmen der Branche dazu, dass das verantwortliche Ministerium vom geplanten Vorhaben Abstand nehmen wird.</p>
<p>Ganz andere Probleme haben viele Autobesitzer mit einem kleinen Nagetier, das im Fahrzeug erheblichen Schaden anrichten kann. Vom so genannten „Marderbiss“ können viele Kraftfahrer berichten. Oder besser gesagt, vom teilweise erheblichen Schaden, der daraus entstanden ist. Deshalb sollte jeder Kfz-Besitzer darauf achten, dass die Folgen von solchen Biss-Schäden durch die eigene Kaskoversicherung abgedeckt werden. Nicht in allen Tarifen zur Kaskoversicherung ist dies der Fall. Jeder sollte sich also genau bei seinem Versicherer informieren und gegebenenfalls den Tarif wechseln. Dies betrifft nicht mehr nur Landbewohner, da sich die Nagetiere mittlerweile auch in vielen Städten wohlfühlen. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Eigene Haftpflichtversicherung musste nicht bei Teilschuld eines Unfallopfers zahlen</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/eigene-haftpflichtversicherung-musste-nicht-bei-teilschuld-eines-unfallopfers-zahlen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 14:15:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer durch „Küssen am Steuer“ einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, kann nicht mit der teilweisen Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei rechnen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken liegt die Schuld eindeutig beim Fahrer des Autos, wenn er durch das Küssen seiner Beifahrerin einen Unfall herbeiführt. Unabhängig, ob die am Unfall beteiligte Person ein Teilschuld&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/eigene-haftpflichtversicherung-musste-nicht-bei-teilschuld-eines-unfallopfers-zahlen/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer durch „Küssen am Steuer“ einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, kann nicht mit der teilweisen Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei rechnen. </p>
<p>Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Saarbrücken liegt die Schuld eindeutig beim Fahrer des Autos, wenn er durch das Küssen seiner Beifahrerin einen Unfall herbeiführt. Unabhängig, ob die am Unfall beteiligte Person ein Teilschuld trägt oder nicht, hat der „abgelenkte“ Fahrer die Verantwortung für den Zwischenfall vollständig zu tragen. </p>
<p>Im verhandelten Fall war der Fahrzeugführer so stark abgelenkt worden, dass er auf die Gegenfahrbahn geriet. Hier kollidierte er mit einem anderen PKW. Die Fahrerin des in den Unfall verwickelten Autos wurde so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus an den Folgen der Verletzungen verstarb. Die verstorbene Frau war eben erst Mutter geworden. Der Witwer forderte jetzt für sein Kind und sich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld und einen Haushaltsführungszuschuss von 1.200 Euro monatlich bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes. Die Haftpflichtversicherung weigerte sich jedoch zur Übernahme der gesamten Kosten, da die Frau nicht angeschnallt gewesen wäre und somit eine Teilschuld von 40% bestünde. Das Gericht sah dies jedoch anders. Das grob schuldhafte Verhalten des Fahrers, der durch das Küssen seiner Partnerin den Unfall herbeigeführt hatte, verdränge vollständig eine eventuell bestehende Mitschuld des Unfallopfers. </p>
<p>Ein anderer Fall zur Teilschuld bei Verkehrsunfällen beschäftigte kürzlich sogar den Bundesgerichtshof. Es ging dabei um die Kostenübernahme durch die Versicherungen, wenn die Schuld am Unfall anteilig festgelegt wurde. Umstritten war bisher vor allem die Haftungsquote. Sind beispielsweise die Unfallbeteiligten anteilig zu 75 Prozent und zu 25 Prozent Schuld, wurden nach einigen Urteilen die Gutachterkosten in diesem Verhältnis aufgeteilt. Andere hielten diese Quotenregelung allerdings für nicht rechtens. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem solchen Fall für die vorgenannte Quotenregelung entschieden. Damit besteht nun grundsätzlich Rechtssicherheit für die einzelnen Versicherungsgesellschaften bei der Regelung der Schadensangelegenheiten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherung: Verbraucherschützer und Kunden im Recht</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/rechtsschutzversicherung-verbraucherschuetzer-und-kunden-im-recht/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 10:42:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen bestimmte Klauseln in Policen zur Rechtsschutzversicherung kämpft die Hamburger Verbraucherzentrale bereits seit geraumer Zeit. Jetzt konnte sie sich vor Gericht durchsetzen. Worum geht es konkret? Einige Versicherungsgesellschaften verweigern die Zahlung an ihre Kunden, wenn bei arbeitsrechtlichen Streitfällen vor Gericht die Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern parallel über eine Einigung verhandeln. Nach Aussagen der Versicherer würden&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/rechtsschutzversicherung-verbraucherschuetzer-und-kunden-im-recht/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen bestimmte Klauseln in Policen zur Rechtsschutzversicherung kämpft die Hamburger Verbraucherzentrale bereits seit geraumer Zeit. Jetzt konnte sie sich vor Gericht durchsetzen. Worum geht es konkret? </p>
<p>Einige Versicherungsgesellschaften verweigern die Zahlung an ihre Kunden, wenn bei arbeitsrechtlichen Streitfällen vor Gericht die Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern parallel über eine Einigung verhandeln. Nach Aussagen der Versicherer würden solche Praktiken die Kosten der Verfahren nur unnötig erhöhen. Deshalb sollen Klauseln in den Verträgen der Rechtsschutzversicherung eine derartige Praktik ausschließen.</p>
<p>„Zu undurchsichtig“ monierten die Verbraucherschützer. Deshalb zogen die Hamburger schon 2009 bis vor den Bundesgerichtshof. Dort kam es aber zu keinem Urteilsspruch, da sich die Versicherungsgesellschaft kurz vor dem Verfahren mit dem Kläger im konkreten Fall einigte. Im Anschluss an den nicht mehr verhandelten Fall begannen die Verbraucherschützer Versicherer mit entsprechenden Klauseln in ihren Verträgen abzumahnen. </p>
<p>Gegen drei Versicherungsgesellschaften klagte die Verbraucherzentrale. Die drei Verfahren wurden jetzt beim Bundesgerichtshof abgeschlossen. Obwohl alle drei Gesellschaften kurz vor der Urteilsverkündung wieder einlenkten und damit ein allgemeines Urteil verhinderten, erreichten die Hamburger Verbraucherschützer dennoch eine befriedigende Entscheidung. </p>
<p>Nach Aussagen der Verbraucherzentrale Hamburg dürfen künftig Versicherungen nicht mehr die Zahlung verweigern, die auf den bisher üblichen Klauseln wie „Kosten unnötig erhöhen“ oder „Erstattung erschweren“ beruhen. Bei Neuverträgen sollten sich Kunden gegen etwaige Klauseln verwahren und notfalls einen Anwalt einschalten. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Autoversicherung zahlt erst nach Zustimmung zur Reparatur</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/die-autoversicherung-zahlt-erst-nach-zustimmung-zur-reparatur/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 09:02:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kfz-Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Unfall möchte natürlich jeder Fahrzeughalter möglichst schnell seinen Schaden repariert bekommen und vertraut dann auf die Schadensregulierung durch seine Autoversicherung. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie ein aktueller Fall der Rechtsprechung zeigt. Das Landesgericht Detmold entschied unlängst zu Gunsten einer Versicherungsgesellschaft, die eine Zahlung ablehnte. Was war geschehen? Ein Kraftfahrer hatte einen Unfall,&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/die-autoversicherung-zahlt-erst-nach-zustimmung-zur-reparatur/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Unfall möchte natürlich jeder Fahrzeughalter möglichst schnell seinen Schaden repariert bekommen und vertraut dann auf die Schadensregulierung durch seine Autoversicherung. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie ein aktueller Fall der Rechtsprechung zeigt. </p>
<p>Das Landesgericht Detmold entschied unlängst zu Gunsten einer Versicherungsgesellschaft, die eine Zahlung ablehnte. Was war geschehen? Ein Kraftfahrer hatte einen Unfall, bei dem sein Auto zwar beschädigt wurde, aber noch fahrtüchtig blieb. Der Kfz-Halter brachte seinen Wagen unmittelbar nach dem Unfall in seine Vertragswerkstatt zur Reparatur. Der Mann konnte die Kosten der Werkstatt aber nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen und verwies auf die Versicherung, worauf die Firma, die das Auto instand gesetzt hatte, den Wagen einbehielt. Erst einen Monat später überwies die Versicherung das Geld an die Vertragswerkstatt. </p>
<p>Der Versicherte forderte nun von seiner Gesellschaft eine Nutzungsausfallentschädigung, da er ja einen Monat auf das Fahrzeug verzichten musste. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab und bekam vor Gericht Recht. Das Auto sei nach dem Unfall noch fahrtüchtig gewesen. Deshalb hätte der Besitzer zunächst die Zusage der Versicherung zur Übernahme des Schadens abwarten müssen. Erst danach hätte er seinen Wagen in die Werkstatt bringen dürfen. Auch sei eine Bearbeitungszeit von vier Wochen für den vorliegenden Schadensfall nicht zu beanstanden. Den Nutzungsausfall muss der Versicherte deshalb selbst tragen.</p>
<p>Ebenfalls zu Gunsten einer Versicherungsgesellschaft entschied das Oberlandesgerichts Nürnberg. Obwohl eine Frau nicht direkt am Autounfall selbst Schuld gewesen war, hätte sie ihn doch vermeiden können, wenn sie die vorgegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn eingehalten hätte. Obwohl es auf dem Autobahnteilstück keine Geschwindigkeitsbeschränkung gab, sah das Gericht eine Teilschuld bei der Fahrerin, die mit sehr hoher Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt wurde. Die Autoversicherung muss in solchen Fällen nur begrenzt einen finanziellen Ausgleich leisten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesetzliche und Private Krankenversicherung erstatten rezeptfreie Medikamente</title>
		<link>http://www.ratgeber-versicherungen.net/gesetzliche-und-private-krankenversicherung-erstatten-rezeptfreie-medikamente/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 14:53:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-versicherungen.net/?p=517</guid>
		<description><![CDATA[Einige private Krankenkassen erstatten ihren Versicherten auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente. Dies ist nicht neu. Jetzt sind aber auch einige gesetzliche Krankenversicherungen zur gleichen Praxis übergegangen. Allerdings benötigen die Kassenpatienten zur Erstattung der Kosten ein sogenanntes „grünes“ Rezept vom Arzt. Diese Bescheinigung stellt der Arzt für die Apotheke aus, um auf die Notwendigkeit der&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/gesetzliche-und-private-krankenversicherung-erstatten-rezeptfreie-medikamente/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige private Krankenkassen erstatten ihren Versicherten auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente. Dies ist nicht neu. Jetzt sind aber auch einige gesetzliche Krankenversicherungen zur gleichen Praxis übergegangen. </p>
<p>Allerdings benötigen die Kassenpatienten zur Erstattung der Kosten ein sogenanntes „grünes“ Rezept vom Arzt. Diese Bescheinigung stellt der Arzt für die Apotheke aus, um auf die Notwendigkeit der Einnahme des entsprechenden Arzneimittels zu verweisen. </p>
<p>Übliche Praxis ist es bisher gewesen, dass der Krankenversicherte dieses Medikament vollständig selbst zu bezahlen hatte. Für eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse muss der Patient neben dem Original des Rezeptes auch eine Quittung der Apotheke vorlegen. Allerdings sollten sich alle Versicherten vorher bei ihrer Kasse erkundigen, welche Medikamente tatsächlich finanziell übernommen werden und wie die Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung dann konkret abläuft. </p>
<p>Ein Gespräch mit der jeweiligen Krankenversicherung ist die neue Praxis auf jeden Fall wert. Die Aufnahme solcher zusätzlicher Leistungen der Krankenversicherungen ist als Neuregelung seit dem 1. Januar erlaubt. Zu beachten ist dabei, dass die Kosten nur für solche Medikamente übernommen werden können, die ein Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. Beispiele für Medikamente, die explizit von einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen ausgeschlossen werden, sind beispielsweise Haarwuchsmittel oder diverse „Appetitzügler“. </p>
<p>Andererseits können nun für eine ganze Reihe apothekenpflichtiger Medikamente aus dem Bereich der Homöopathie oder der Phytotherapie die Kassen die Kosten übernehmen. So bezahlt zum Beispiel die Techniker-Krankenkasse genannte Medikamente nach entsprechender Einreichung von „grünem“ Rezept und Quittung vollständig, allerdings nur bis zu einer Grenze von insgesamt maximal 100 Euro pro Jahr. </p>
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		<title>Private Krankenzusatzversicherung: Welche lohnen sich wirklich?</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 15:56:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer weiter zurück geschraubt, was die Tendenz zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung fördert. Das Angebot reicht dabei von einer Zusatzversicherung zur Begleichung der gestiegenen Zahnarztkosten, über die Brillenversicherung – schließlich gibt es hier für Kassenpatienten praktisch überhaupt keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Versicherung – bis hin zur Auslandskrankenversicherung.&#160;<a href="http://www.ratgeber-versicherungen.net/private-krankenzusatzversicherung-welche-lohnen-sich-wirklich/ " class="read-more">Weiterlesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer weiter zurück geschraubt, was die Tendenz zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung fördert. </p>
<p>Das Angebot reicht dabei von einer Zusatzversicherung zur Begleichung der gestiegenen Zahnarztkosten, über die Brillenversicherung – schließlich gibt es hier für Kassenpatienten praktisch überhaupt keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Versicherung – bis hin zur Auslandskrankenversicherung. Und hier sind wir auch gleich bei einer privaten Krankenzusatzversicherung, die sich lohnt, zumindest für diejenigen Versicherten, die mindesten einmal im Jahr eine längere Auslandsreise unternehmen. </p>
<p>Sprang bisher noch in den EU-Ländern und in einigen weiteren Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, unter bestimmten Bedingungen der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ein, so soll sich dies jetzt ändern. Bisher boten einige gesetzliche Krankenversicherungen kostenlose Auslandsreiseversicherungen an, die sogar weltweit gelten sollten. Dagegen votiert aber das Bundesversicherungsamt und bekommt nun auch Zustimmung vom Bundesgesundheitsministerium. </p>
<p>Solche Zusatzversicherungen dürften die gesetzlichen Krankenversicherungen insbesondere für Länder, mit denen keine bilaterale Vereinbarung besteht, künftig nicht mehr anbieten. Für das Angebot solcher Leistungen gibt es nämlich gar keine gesetzliche Grundlage. Außerdem war es auch bisher schon der Fall, dass einige Leistungen im Ausland vom Patienten selbst getragen werden mussten. </p>
<p>Spätestens im kommenden Jahr werden also alle Urlauber, die eine Auslandsreise planen, sich um einen speziellen Schutz durch eine private Krankenzusatzversicherung bemühen müssen.</p>
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