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Vollkaskoversicherung

Zu den meist verbreiteten Versicherungsarten im Kfz-Bereich gehört in Deutschland neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung auch die zusätzliche Kasko-Versicherung. Dabei wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung unterschieden.

Während die Teilkaskoversicherung nur einige bestimmte Schäden am Fahrzeug umfasst (z.B. Feuer, Marderschaden, Hagel, Kurzschluss), erweitert die Vollkaskoversicherung die Palette der Schäden noch um einige Notfälle wie Vandalismus oder Fahrerflucht im Falle eines Unfalls. Besonderes Augenmerk widmen die Vollkaskoversicherungen also den Beschädigungen am Fahrzeug des Versicherten. Daher greift diese Art der Autoversicherung auch bei Beschädigungen durch nicht strafmündige Personen (z.B. Minderjährige) und sogar dann, wenn der der Versicherte eine Mitschuld oder gar Hauptschuld an den Beschädigungen trägt.

Aus dem erweiterten Versicherungsumfang (Experten sprechen hier von einem zweiteiligen Versicherungsvertrag) ergeben sich für den Autofahrer allerdings auch weitere Aspekte, die es beim Gebrauch des Fahrzeuges zu beachten gilt, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt. Das klingt zunächst aufwändig oder kompliziert, umfasst aber bei genauer Betrachtung nur die üblichen Verhaltensweisen, die für jeden Autofahrer von Haus aus gelten sollten. So muss der Wagen beispielsweise vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Ist das Fahrzeug beispielsweise in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate abgestellt worden, kann es Probleme mit der Autoversicherung geben, weil hier Fahrlässigkeit unterstellt werden könnte. Auch das Fahren mit Führerschein ist eine der Pflichten des Versicherten. Zusammengefasst beinhaltet die Vollkaskoversicherung alle Gefahren der Teilkaskoversicherung sowie Unfallschäden und mutwillige Beschädigungen durch Dritte.

Aber wann lohnt eine Vollkaskoversicherung? In jedem Fall ist eine derartige Autoversicherung für alle Besitzer bzw. Fahrer von Neuwagen sinnvoll. Meistens tritt ja das Schadensereignis ein, gegen das man gerade nicht versichert ist und das kann bei einem Neuwagen schnell eine Schadenssumme von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro ausmachen. Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung ist man auf der sicheren Seite, weil alle erdenklichen Gefahren unabhängig von der Schuldfrage enthalten sind.

Auf Grund der doch recht speziellen Bestimmungen einer Vollkaskoversicherung sollte man sich das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ hier besonders gut durchlesen. Insbesondere die Definition der „groben Fahrlässigkeit“ endet in vielen Fällen vor dem Richter.

Auch der individuelle Beitrag zur Vollkaskoversicherung ist natürlich ein nicht unerheblicher Aspekt. Durch einen Schadenfreiheitsrabatt kann der Versicherte hier u.U. ein ansehnliches Ersparnis erzielen. Außerdem bleibt dieser Rabatt im Schadensfall bestehen, sofern es sich um einen typischen Teilkasko-Schaden handelt.