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Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Laufzeit
Häufige Ursachen dafür, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen wird, sind Herz-Kreislaufprobleme, Rückenleiden, Depressionen oder auch Krebs. Sport- und Verkehrsunfälle hingegen sind eher seltener.
Da die Staatskasse nicht ausreichend gegen das Erwerbsunfähigkeitsrisiko absichert, sollte jeder zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Im Schnitt liegt nämlich die Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Nettogehalt und der tatsächlichen Rente bei 40 bis 50 Prozent - wenn die gesetzliche Rente überhaupt schon in Anspruch genommen werden kann. Eine Versorgungslücke, die es unbedingt zu schließen gilt.
Häufig stellt sich die Frage, auf wie lange man die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung festlegen soll. Die Laufzeit ergibt sich aus der Vereinbarung der Versicherungs- oder Leistungsdauer. Während sich die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, die getroffenen Vereinbarungen zu leisten, verpflichtet sich der Versicherte hingegen zur Zahlung von regelmäßigen Beiträgen.
Die Versicherungsunternehmen teilen die Versicherten in der Regel in Risikomerkmale ein. Bei bestimmten Berufen ist die Versicherungsdauer begrenzt auf ein Maximal-Endalter, welches häufig bei 55 Jahren oder 60 Jahren liegt.
Die Risiken werden je nach Versicherung unterschiedlich bewertet, so dass beispielsweise das Höchst-Endalter eines Lehrers bei einer Versicherung bei 55 Jahren liegen kann und bei einer anderen Gesellschaft bei 60 Jahren.
Je länger die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt ist, umso besser ist der gewährte Versicherungsschutz. Entscheidend bei der Überlegung ist jedoch, welcher Schutz für sich selbst persönlich ausreichend und notwendig ist. Ist die eigene Altersvorsorge so gut, dass man mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen kann, muss die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nicht länger laufen. Bei manchen Versicherungstarifen ist es möglich, die Versicherungs- und die Rentenzahlungsdauer voneinander getrennt zu entscheiden. So kann beispielsweise die Versicherung mit einem Endalter von 60 Jahren auslaufen - ist jedoch vor dem 60. Lebensjahr eine Berufsunfähigkeit eingetreten, so zahlt die Versicherung noch bis zum Ende der festgelegten Rentenzahlungsdauer aus, die man beispielsweise bei 65 Jahren vereinbart hat.
Da das neue gesetzliche Renteneintrittsalter beim 67. Lebensjahr liegt, sollte man darauf achten, dass im Versicherungsvertrag eine Laufzeit auch tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr ausgewiesen wird.
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